Grundsätzlich besteht eine Schulpflicht ab dem 6. Lebensjahr. Die Schule ist für die Einhaltung der Schulpflicht verantwortlich.
Eine Abmeldung ist nur möglich, wenn gleichzeitig eine Aufnahmebestätigung der neuen Schule vorliegt.
Bei Umzügen außerhalb der Stadt Essen oder ins Ausland benötigen wir die Abmeldebescheinigung der Stadt Essen oder die Meldebescheinigung des neuen Wohnortes, falls die Schulsuche länger dauert.