Sonstige Kosten der Stadt Essen
Das Jugendamt der Stadt Essen erhebt Gebühren für die Teilnahme an der OGS und 8-1 abhängig vom Gehalt der Eltern.
Eine Kostenerstattung ist über BuT auf Antrag möglich, wenn die Familien Beihilfen (Transferleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag) erhalten. Diese Kosten werden nicht durch die Schule abgerechnet. Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt der Stadt Essen. Der Kontakt steht im Briefkopf des Anschreibens.
Sollten Sie mit den Formularen Schwierigkeiten haben, wenden Sie ich gerne an das Sekretariat oder die Elternberatung des Familiengrundschulzentrums.