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Krankmeldungen

Krankmeldungen von Kindern erfolgen vor Unterrichtsbeginn direkt über die Kontaktwege der Klassenleitungen, z.B. mit Schoolfox oder per Telefon oder Email an das Sekretariat.

 

Nach dem 3. Fehltag kann die Klassenleitung ein ärztliches Attest verlangen.

 

Fehltage direkt vor und nach den Ferien bedürfen in jedem Fall eines ärztlichen Attestes.

 

Um sicher zu sein, dass ein Kind als entschuldigt gilt, wird das Einreichen einer formlosen schriftlichen Entschuldigung empfohlen. Vordrucke können Sie über die Klassenleitungen erhalten.

 

Bei Häufung von Fehltagen kann eine grundsätzliche Attestpflicht eingeführt werden. Die Klassenleitungen besprechen dies mit der Schulleitung und Schulsozialarbeit.

 

Krankheiten

Durch entsprechende Maßnahmen, wie Händewaschen und Lüften, sollen Infektionskrankheiten möglichst verhindert werden. Wer krank ist sollte zuhause bleiben, um sich zu schonen und niemanden anzustecken.

 

Das Infektionsschutzgesetzt (IfSG) bestimmt, dass Kinder nicht in die Schule gehen dürfen wenn:

  • sie an einer schweren Infektion erkrankt sind, die durch geringe Erregermengen verursacht werden (z.B. Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien);

  • eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann (z.B. Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr);

  • ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht erfolgreich abgeschlossen ist;

  • es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis (Magen-Darm-Erkrankung) erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

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